Häufig gestellte Fragen vor Einzug in unsere Pflegewohnanlage “Haus am Hellweg“

Wir haben für Sie die häufigst gestellten Fragen hier zusammengefasst. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Julia Beyer (Einrichtungsleitung)

Tel.   02308/12111-131

Fax.  02308/12111-199

beyer(at)buergerhilfe.org

Vanessa Reimann (Pflegedienstleitung)

Tel.  02308/12111-132

Fax. 02308/12111-199

reimann(at)buergerhilfe.org

Britta Kruse (Heimverwaltung)

Tel.    02308/12111-133

Fax.   02308/121111-199

kruse(at)buergerhilfe.org


Eine Anmeldung in der Pflegewohnanlage “Haus am Hellweg” ist für Sie jederzeit möglich. Sie gehen dabei keine Verpflichtungen ein. Sie können eine Anmeldung bei kurzfristigem Bedarf eines Pflegeplatzes tätigen oder auch, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen.

Vor Einzug in unsere Einrichtung ist es uns wichtig, Sie persönlich kennenzulernen. Aus diesem Grund führen wir immer ein persönliches Aufnahmegespräch. Bitte nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, so dass wir alle Vertragsunterlagen in Ruhe besprechen können.

 

Zimmer/Ausstattung

Die Zimmer (alles Einzelzimmer) sind mit hellen Möbeln ausgestattet (ein elektrisches Pflegebett, ein Kleiderschrank, eine Kommode und ein Nachttisch). Die Bäder sind behindertengerecht und haben eine ebenerdige Dusche, ein Waschbecken und WC (siehe auch unter Ansichten).

Bilder können mit Hammer und Nagel von Ihnen an den Wänden angebracht werden. Alles was gebohrt oder gedübelt werden muss, übernimmt unser Haustechniker.

Jedes Zimmer hat einen Satellitenanschluss, so dass ein privates TV-Gerät mitgebracht (außer bei KZP) und mit einem Antennenkabel angeschlossen werden kann. Für die Nutzung des Satellitenanschlusses entstehen Ihnen keine Kosten. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind Gemeinschaftsunterkünfte. Dies bedeutet, dass Bewohnerinnen/Bewohner keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Hierfür ist es aber zwingend erforderlich, dass bei der ARD ZDF Gebührenzentrale eine Abmeldung getätigt wird. Die Abmeldung erfolgt über die Heimverwaltung. Wir benötigen lediglich bei Einzug die Beitragsnummer von Ihnen.

Ein öffentlicher Telefonanschluss sowie ein Telefonapparat sind ebenfalls im Zimmer vorhanden. Die Abrechnung erfolgt über den monatlichen Rechnungslauf. (Kosten 20€)

 

Heimpflegekosten

Die Heimpflegekosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die Sie bitte unserer Homepage entnehmen.

 

Einstufung Pflegegrad

Wichtig ist, dass Sie vor Heimaufnahme bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen.

Bei einem aktuellen Krankenhausaufenthalt wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser leitet den Einstufungsantrag an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter. Die Begutachtung erfolgt bei gesetzlich Versicherten im Krankenhaus, kurz vor Entlassung.

Pflegegrad 1 oder 2

Liegt bei konkretem Heimplatzbedarf der Pflegegrad 1 oder 2 vor, kann eine Aufnahme nur erfolgen, wenn die Kosten langfristig aus eigenen Mitteln beglichen werden können. Aus diesem Grund benötigen wir bei Neueinzug die aktuellen Rentenbescheide. Vor Aufnahme muss eine Zustimmung zur Heimaufnahme (Heimnotwendigkeitsgenehmigung) über die Pflegeberatungsstelle des Sozialamtes eingeholt werden.

Selbstzahler

Können die laufenden Kosten durch das Einkommen des Bewohners gedeckt werden, stellt die Pflegeeinrichtung monatliche Pflegekostenrechnungen aus.

Die Rechnungsbeträge werden per Lastschrift vom Konto eingezogen.

 

Pflegewohngeld/Sozialhilfe

Bewohner, die mindestens Pflegegrad 2 haben, nicht beihilfeberechtigt sind und die Heimkosten nicht durch das laufende Einkommen decken können, haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Heimpflegekosten zu bekommen: das sogenannte Pflegewohngeld sowie die Sozialhilfe. Die Anträge dafür erhalten Sie in der Heimverwaltung. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich.

Informationen dazu erhalten Sie auch bei

Kreisverwaltung Unna

Friedrich-Ebert-Straße 17

59425 Unna

Tel. 02303/27-0

Fax. 02303/27-1399

E-Mail: post(at)kreis-unna.de

Wäschekennzeichnung/Reinigung

Die Wäschekennzeichnung/Reinigung erfolgt über die Wäscherei Stühmeier (außer bei KZP, Wäscheversorgung durch Angehörige). Eine Anmeldung des Bewohners erfolgt über die Heimverwaltung.

Medikamentenversorgung

Unsere Einrichtung kooperiert mit der Hellweg Apotheke aus Hemmerde, Wannweg 44, 59427 Unna-Hemmerde.

 

Barbetragskonto

Sie haben die Möglichkeit ein Barbetragskonto in der Verwaltung zu eröffnen. Der Barbetrag kann genutzt werden für z.B. Fußpflege, Frisör, Apothekenabrechnungen, Pflegemittel (falls Angehörige verhindert), für Ausflüge (Kaffeetrinken) oder aber auch anfallende Portokosten.

 

Besonderheiten Kurzzeitpflege

Bei Aufnahme zur Kurzzeitpflege erfolgt die Versorgung mit Medikamenten über die Angehörigen. Deswegen ist es wichtig zum Einzug einen aktuellen Medikamentenplan sowie ausreichende Medikamente mitzubringen.

Kurzzeitpflege kann maximal 56 Tage in Anspruch genommen werden (pro Kalenderjahr), wobei die Verhinderungspflege da bereits inkludiert ist. Der Anteil der Pflegekasse beträgt  maximal 3224,00 Euro. Wobei der Zeitraum nicht verlängert werden kann, falls der Anteil der Pflegekasse nicht erschöpft ist.